Sonderausschüttung der VG Wort
Die VG Wort zahlt eine Sonderausschüttung für im Internet veröffentlichte Texte ab dem Jahr 2005, bei denen noch keine Zählmarke eingebaut werden konnte. Deadline für die Beantragung ist allerdings bereits der 31.12.2008.
Für die Sonderausschüttung meldefähige Texte müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- der Text muss frei zugänglich im Internet einstehen, darf also nicht kostenpflichtig oder hinter einem LogIn verborgen sein.
- ein meldefähiger Text darf nicht kopiergeschützt sein (PDF-Dokumente, die nur insgesamt ausgedruckt oder gespeichert werden können, sind defacto kopiergeschützt!).
- der Text muss während der Meldung und in jedem Fall auch ein paar Tage danach online einstehen.
- Der Mindestumfang für einen meldefähigen Text beträgt 1800 Anschläge (mit Leerzeichen).
- Für Lyrik gilt kein Mindestumfang.
Wichtig ist, dass bestimmte in anderen Abteilungen der VG WORT übliche Einschränkungen für den Bereich Texte im Internet / METIS nicht gelten. Dazu gehört, dass für diesen Bereich das „Erscheinungsjahr“ kein Meldekriterium darstellt. Von wann ein Text stammt ist für diese Tantieme unwichtig. Es zählt nur, ob der Text im Kalenderjahr der Meldung und zu den genannten Bedingungen online ist. Unwesentlich ist auch, ob ein Text bereits in einem anderen Medium (z.B. Tageszeitung) erschienen ist und in dieser Form in einer anderen Abteilung der VG WORT gemeldet wird bzw. wurde